Wir freuen uns, die DAK-Gesundheit als neuen Kunden gewinnen zu können. Die DAK-Gesundheit hat uns beauftragt, ab 01.09.2018 die Arzneimittelrechnungsbezahlung und –prüfung nach § 300 SGB V für öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken und Sonstige Leistungserbringer vorzunehmen.
Bitte beachten Sie:
- die aktualisierte Kostenträgerdatei auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes.
- die im Anschreiben der DAK-Gesundheit vom 20.07.2018 mitgeteilten, genauen Änderungen.
Die DAK-Gesundheit steht Ihnen unter SERVICE003110@dak.de für Rückfragen zur geänderten Datenaustausch-Prozess zur Verfügung.