„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – unter diesem Motto haben die DAK-Gesundheit und die Mobil Krankenkasse den Bereich der Arzneimittelabrechnung nach § 300 SGB V in 2023 ausgeschrieben.
Wir haben es uns natürlich nicht nehmen lassen, an beiden Ausschreibungen teilzunehmen und sind stolz darauf, dass sowohl die DAK-Gesundheit als auch die Mobil Krankenkasse, die bereits seit vielen Jahren zu unseren Bestandskunden zählen, auch weiterhin auf eine enge Zusammenarbeit mit der GFS setzen und von unserer fachlichen Expertise in Verbindung mit unserem technischen Know-how profitieren möchten.
Darüber hinaus konnte die GFS das Vertrauen in einem weiteren Dienstleitungsbereich gewinnen und erhielt nach erfolgreichem Zuschlag von der DAK-Gesundheit die Chance, ab dem 01.05.2024 die Abrechnungsprüfung für Heilmittel nach § 302 SGB V sowie ab dem 01.07.2024 die Abrechnungsprüfung für Hebammen nach § 301a i.V.m. § 302 SGB V für den Leistungsbereich der Hebammenhilfe nach § 134a SGB V zu übernehmen.
Gemeinsam stellen wir uns den zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und bedanken uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!